Zulassungsvoraussetzungen

Zu den Inhalten der Aufnahmeprüfung der BA/MA-Kirchenmusik-Studiengänge

Zu den Inhalten der Aufnahmeprüfung des neuen MA Kirchliche Popularmusik

Infos zur Bewerbung für die Aufnahmeprüfung

Auszug aus der Aufnahmeordnung: 
(die komplette Aufnahmeordnung finden Sie hier)

  • allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife,
  • ausreichende musikalische Begabung, die im Rahmen einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss,
  • evangelische Konfession oder Mitgliedschaft in einer ACK-Kirche und Bereitschaft zu verantwortlicher Arbeit im Dienste der Kirchenmusik. Katholische Bewerber/Bewerberinnen werden in der Regel an die Hochschule für Kirchenmusik der Diözese Rottenburg-Stuttgart verwiesen.
  • Mindestalter: vollendetes 18. Lebensjahr
  • Höchstalter für ein Bachelorstudium das 40. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Immatrikulation bzw. für ein Master- oder KA-Studium das 45. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Immatrikulation

Ausländische Bewerber werden unter den gleichen Bedingungen wie deutsche Bewerber aufgenommen, wenn sie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen (Näheres siehe unter § 6 Abs. 3 der Aufnahmeordnung bzw. bei Bewerbung). 

Im Falle herausragender musikalischer Begabung und bei hinreichender Allgemeinbildung kann ausnahmsweise von den Voraussetzungen nach 1 a) und 1 d) abgesehen werden. Der Antrag auf Ausnahmeregelung ist mit dem Antrag auf Zulassung zum Diplomstudiengang „Evangelische Kirchenmusik (B)“ an die Hochschule zu richten. Die Entscheidung darüber trifft der Rektor nach Beratung mit den an der Eignungsprüfung beteiligten Lehrkräften.