Studienbewerbung & Aufnahmeprüfung

Inhalte der Aufnahmeprüfung
Infos zur Bewerbung für die Aufnahmeprüfung
Die Bewerbung zur Aufnahmeprüfung für die BA-/MA-Studiengänge ist an die Hochschule für Kirchenmusik Tübingen zu richten (Anschrift: siehe Kontakt). Bewerbungsschluss ist der 1. Dezember für das Sommersemester und der 2. Mai für das Wintersemester.
Dem formlosen Antrag sind beizufügen: vollständige Kontaktdaten, ein Passbild, ein kurzgefasster Lebenslauf, der Nachweis der Hochschulreife sowie musikalische Zeugnisse (jeweils beglaubigte Kopien), ein aktuelles pfarramtliches Zeugnis, ein ärztliches Gesundheitszeugnis sowie Vorspiel- und Repertoirelisten für Orgel und Klavier (ggf. weitere Fächer), inkl. Kopien der Chorwerke und Gesangsstücke (ausgenommen Master und KA Orgel).
Für internationale Bewerber (Vollstudium, nicht ERASMUS+) sind zusätzlich ein Staatsangehörigkeitsnachweis, amtlich beglaubigte Übersetzungen der Zeugnisse sowie ein Sprachnachweis auf Niveau B2 (Goethe-Institut) erforderlich.
Bewerber für den Masterstudiengang Kirchenmusik A und Aufbaustudiengänge müssen außerdem eine Kopie des vollständigen Bachelor- bzw. Diplomzeugnisses (B-Examen) sowie eine Literaturliste der als Chorleiter erarbeiteten Werke vorlegen.
Für den KA-Aufbaustudiengang Orgel sind die Unterlagen zu den Punkten 1–5 sowie 7–11 (soweit relevant) einzureichen.
Studienwechsler müssen zusätzlich Nachweise über bisherige Studienzeiten und Prüfungen beifügen.
Die Orgeln der Hochschule stehen am Tag vor der Aufnahmeprüfung zum Einspielen zur Verfügung; Übzeiten können eine Woche vorher mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Zuweisung eines Studienplatzes erfolgt schriftlich.
Auszug aus der Aufnahmeordnung
- allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife,
- ausreichende musikalische Begabung, die im Rahmen einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss,
- evangelische Konfession oder Mitgliedschaft in einer ACK-Kirche und Bereitschaft zu verantwortlicher Arbeit im Dienste der Kirchenmusik. Katholische Bewerber/Bewerberinnen werden in der Regel an die Hochschule für Kirchenmusik der Diözese Rottenburg-Stuttgart verwiesen.
- Mindestalter: vollendetes 18. Lebensjahr
- Höchstalter für ein Bachelorstudium das 40. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Immatrikulation bzw. für ein Master- oder KA-Studium das 45. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Immatrikulation
Ausländische Bewerber werden unter den gleichen Bedingungen wie deutsche Bewerber aufgenommen, wenn sie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen (Näheres siehe unter § 6 Abs. 3 der Aufnahmeordnung bzw. bei Bewerbung).
Im Falle herausragender musikalischer Begabung und bei hinreichender Allgemeinbildung kann ausnahmsweise von den Voraussetzungen nach 1 a) und 1 d) abgesehen werden. Der Antrag auf Ausnahmeregelung ist mit dem Antrag auf Zulassung zum Diplomstudiengang „Evangelische Kirchenmusik (B)“ an die Hochschule zu richten. Die Entscheidung darüber trifft der Rektor nach Beratung mit den an der Eignungsprüfung beteiligten Lehrkräften.