Zu den Inhalten der Aufnahmeprüfung der BA/MA-Kirchenmusik-Studiengänge
Zu den Inhalten der Aufnahmeprüfung des neuen MA Kirchliche Popularmusik
Infos zur Bewerbung für die Aufnahmeprüfung
Auszug aus der Aufnahmeordnung:
(die komplette Aufnahmeordnung finden Sie hier)
Ausländische Bewerber werden unter den gleichen Bedingungen wie deutsche Bewerber aufgenommen, wenn sie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen (Näheres siehe unter § 6 Abs. 3 der Aufnahmeordnung bzw. bei Bewerbung).
Im Falle herausragender musikalischer Begabung und bei hinreichender Allgemeinbildung kann ausnahmsweise von den Voraussetzungen nach 1 a) und 1 d) abgesehen werden. Der Antrag auf Ausnahmeregelung ist mit dem Antrag auf Zulassung zum Diplomstudiengang „Evangelische Kirchenmusik (B)“ an die Hochschule zu richten. Die Entscheidung darüber trifft der Rektor nach Beratung mit den an der Eignungsprüfung beteiligten Lehrkräften.