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Hochschule für Kirchenmusik Tübingen |
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Informationen für Studienbewerber
Antrag auf Zulassung
Der Antrag auf Zulassung zum Diplomstudiengang Evangelische Kirchenmusik (B) ist
an die Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
zu richten. Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen
- ein Passbild,
- ein kurzgefasster handgeschriebener Lebenslauf mit den wesentlichen Angaben über die bisherige Ausbildung und gegebenenfalls künstlerische Betätigung,
- der Nachweis der Hochschulreife in beglaubigten Kopien (gegebenenfalls das Schulabgangszeugnis),
- Musikalische Zeugnisse (beglaubigte Kopien)
- ein pfarramtliches Zeugnis neueren Datums,
- ein ärztliches Gesundheitszeugnis,
- bei ausländischen Studienbewerbern ein Staatsangehörigkeitszeugnis und ein
Zeugnis über bestandene Prüfungen in amtlich beglaubigter Übersetzung (siehe
hierzu Studienordnung, Nummer 7.2),
- Vorspiel- und Repertoireliste Orgel und Klavier (ggf. weitere Repertoirelisten aus
anderen Fächern); Kopie des Chorwerks. (Zur Aufnahmeprüfung ist für die Fächer Orgel und Klavier eine Liste der im
vergangenen Jahr studierten Werke vorzulegen.)
Ferner sollten dem Sekretariat folgende Unterlagen zugestellt sein:
- Kopie des Chorstücks für das Dirigat
- Vorspiel- und Repertoireliste Orgel
- Vorspiel- und Repertoireliste Klavier
- gegebenenfalls weitere Repertoirelisten aus anderen Fächern
- Vorspielprogramm Orgelspiel zum Gottesdienst
- Genaue Adresse mit Telefon und Fax
Studienbewerber/Studienbewerberinnen, die bisher an anderen Hochschulen studiert haben, müssen ihrem Antrag Nachweise über Studienzeiten und bereits abgelegte Prüfungen beifügen.
Die Orgeln in der Hochschule für Kirchenmusik stehen den Bewerbern/den
Bewerberinnen am Tage vor der Aufnahmeprüfung zum Einspielen zur Verfügung.
Mit dem Sekretariat kann eine Woche vorher die Übzeit vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Studienplatzes erfolgt schriftlich.
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HOCHSCHULE FÜR KIRCHENMUSIK DER EVANGELISCHEN LANDESKIRCHE IN WÜRTTEMBERG
72074 TÜBINGEN • GARTENSTRAßE 12